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Vergütung von selbst genutztem Solarstrom
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Der Gesetzgeber hat im EEG 2009 eine Vergütung für selbst genutzten Solarstrom (vgl. § 33 Abs. 2) für Neuanlagen eingeführt. Diese wird für jede Kilowattstunde gezahlt, die vom Anlagenbetreiber selbst oder von Dritten in unmittelbarer räumlicher Nähe der Anlage genutzt wird. Die Vergütung beträgt 25,01 Cent/kWh im Jahr 2009 und unterliegt entsprechend der normalen Einspeisevergütung der jährlichen De-gression. PV-Anlagen, die vor dem 1.1.2009 ans Netz gegangen sind, können diese Option nicht wählen. Der Gesetzgeber möchte mit der Eigenverbrauchsvergütung einen Anreiz zur dezentralen Nutzung von PV-Strom setzen und die Kosten des EEG-Vergütungssystems insgesamt reduzieren. |











